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   BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88   

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BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88 (https://dejure.org/1989,2126)
BayObLG, Entscheidung vom 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88 (https://dejure.org/1989,2126)
BayObLG, Entscheidung vom 02. November 1989 - BReg. 1a Z 52/88 (https://dejure.org/1989,2126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Testierfähigkeit; Erblasser; Anordnung; Gebrechlichkeitspflegschaft

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 202
  • FamRZ 1990, 318
  • Rpfleger 1990, 56
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 06.05.1988 - BReg. 1a Z 15/88

    Beschwerde gegen die Einziehung eines Erbscheins; Unrichtigkeit des Erbscheins

    Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88
    Dies gilt auch, wenn für den Erblasser eine Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 Abs. 1 BGB ) bestanden hat (BayObLGZ 1982, 309 = FamRZ 1983, 19; BayObLG, FamRZ 1988, 1099 = Rpfleger 1988, 413, m. w. N.).
  • BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82

    Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 02.11.1989 - BReg. 1a Z 52/88
    Dies gilt auch, wenn für den Erblasser eine Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 Abs. 1 BGB ) bestanden hat (BayObLGZ 1982, 309 = FamRZ 1983, 19; BayObLG, FamRZ 1988, 1099 = Rpfleger 1988, 413, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 26.02.2015 - 10 U 18/13

    Inhalt des Auseinandersetzungsanspruchs unter Miterben

    Dass er kraft eigenen Entschlusses Anregungen eines Dritten aufnimmt oder ggf. auch dessen Forderungen und Erwartungen berücksichtigt, steht dem nicht entgegen (BayObLG, Beschl. v. 02.11.1989, BReg 1 a Z 52/88, juris Rn. 42).
  • OLG Hamm, 15.11.2019 - 10 W 143/17

    Testierunfähigkeit; notarielles Testament; Hinzuziehung eines zweiten Notars

    Dass er kraft eigenen Entschlusses Anregungen eines Dritten aufnimmt oder ggf. auch dessen Forderungen und Erwartungen berücksichtigt, steht dem aber nicht entgegen (BayObLG, Beschl. v. 02.11.1989, BReg 1 a Z 52/88, juris Rn. 42).
  • KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20

    Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit

    Nicht ausreichend ist es, wenn der Erblasser der Anregung eines Dritten kraft eigenen Entschlusses folgt oder dessen Forderungen und Erwartungen Motiv für den Inhalt der letztwilligen Verfügung sind (BayObLG, Beschluss v. 2.11.1989, Breg 1a Z 52/88, Rn. 42).
  • OLG Hamburg, 24.02.2015 - 2 UF 160/14

    Sorgerechtsverfahren: Akteneinsichtsrecht der Großeltern sowie

    aa) Gem. § 69 Abs. 1 Satz 1 FamFG war diese Entscheidung unter Ausübung eigenen Ermessens durch das Beschwerdegericht selbst zu treffen (BayObLG, Beschluß vom 02.11.1989, Az. BReg. 1 a Z 52/88, Rn.26 (Juris); BeckOK FamFG, Gutjahr, § 69 Rn. 31).
  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

    Es kann deshalb auch von der Vorinstanz unterlassene oder fehlerhafte Ermessensentscheidungen selbst treffen (BayObLG, NJW-RR 1990, 202; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., § 68 Rn. 93).
  • AG Rosenheim, 21.01.2019 - VI 1239/18

    Beauftragung eines Sachverständigen zur Frage der Testierfähigkeit

    Eine Anregung, Beratung oder Beeinflussung Dritter ist insoweit unschädlich, wenn der Erblasser letztlich noch selbst entscheiden kann (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.11.1989, Aktenzeichen BReg. 1 a Z 52/88; OLG München, Urteil vom 29.04.2009, Az. 20 U 5261/08); leichte Beeinflussbarkeit genügt solange nicht, wie die auf den Willen einwirkenden äußeren Einflüsse noch in normaler Weise nur Motiv und nicht beherrschend sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 02.11.1989, Aktenzeichen BReg. 1 a Z 52/88; MüKoBGB/Hagena BGB § § 2229 Rn. 25), d.h. solange nicht, solange der Erblasser etwaige Beeinflussungen noch durch kritisches Hinterfragen in Frage stellen kann (vgl. Cording, ZEV 2010, 115; Wetterling, ErbR 2015, 544).
  • OLG Hamm, 06.10.2014 - 10 W 194/13

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung eines Nachbarkindes in einem

    Insbesondere muss er in der Lage sein, sich ein Urteil zu bilden über die Auswirkungen seiner Verfügungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, und entsprechend selbstständig, also unabhängig von den Einflüssen Dritter zu handeln (vgl. Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 4. Aufl. § 2229 BGB Rn. 4 m. w. N.) Dass der Erblasser kraft eigenen Entschlusses ggf. Anregungen eines Dritten aufnimmt oder dessen Forderungen und Erwartungen berücksichtigt, steht dem nicht entgegen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 02.11.1989, BReg 1 a Z 52/88, juris Rn. 42).
  • BayObLG, 29.05.1991 - BReg. 1 Z 8/91

    Einholung eines Schriftsachverständigengutachtens; Vorüberlegungen/Entwurf eines

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